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akf Schadenmeldung

FAQ für Schäden

Schadenereignisse sind meistens mit Ärger verbunden. Damit wir Ihnen schnelle und fachmännische Unterstützung bieten können und zur Sicherung der Ansprüche Ihres Arbeitgebers, ist die gute Dokumentation des Schadens und des Unfallhergangs unumgänglich – dafür benötigen wir ein paar Informationen von Ihnen.

Sie haben Fragen – diese beantworten wir Ihnen hier:

Auf der Seite www.akf-servicelease.de finden Sie die akf Online Schadenmeldung. Folgen Sie dort bitte den weiteren Anweisungen. Vorab können Sie uns Ihren Schaden auch telefonisch melden - vor allem bei nicht fahrbereitem Fahrzeug.

Jede Beschädigung, egal ob von Ihnen oder jemand anderen verursacht, muss uns innerhalb von 24 Stunden telefonisch und schriftlich anhand einer Schadenmeldung innerhalb von 7 Tagen gemeldet werden.

Grundsätzlich ist eine Schadenabwicklung unter Berücksichtigung des jeweiligen Selbstbehaltes über die Vollkaskoversicherung möglich. Zwingende Voraussetzung ist aber eine entsprechende Schadenmeldung.

Bearbeiten Sie bitte unsere akf Online Schadenmeldung bis zum Ende und dann können Sie selbstständig einen Termin bei einem Glaspartner vereinbaren.

Zeigen Sie dort bitte nur Ihre Service-Card vor, damit der jeweilige Glaspartner alles Weitere veranlasst.

Unsere Glaspartner finden Sie hier.

Im Falle der Schadenabwicklung durch die akf servicelease, leiten Sie uns dieses Schreiben per Mail an sl-schaden@akf.de weiter, wir kümmern uns drum.

Grundsätzlich immer, besonders bei Personenschäden oder unklaren Unfallsituationen, da Sie als Nutzer oftmals nicht der Halter des Fahrzeuges sind.

Melden Sie sich einfach unter unserer Hotline Nummer: +49 202 25727 4215 – hier helfen wir Ihnen gerne weiter.

Grundsätzlich halten wir Sie Mobil im Schadenfall – allerdings ist dieses im Kaskofall kein Bestandteil der Versicherungsleistung.

Bitte beachten Sie, dass Sie im Schadenfall generell zur Schadenminderung verpflichtet sind. Ist bei fremdverschuldeten Unfällen ein Mietfahrzeug erforderlich, sollte das Mietfahrzeug eine Klasse niedriger als Ihr jetziges Fahrzeug und nur für die Dauer der Reparatur angemietet werden. Unterschreiben Sie grundsätzlich keine Abtretungserklärung oder Kostenübernahmebestätigung.

Ist die Schadenabwicklung vereinbart, erfolgt die Versicherungsmeldung durch die akf servicelease

Ist die Schadenabwicklung nicht vereinbart, melden Sie den Schaden vorsichtshalber bei Ihrer Versicherung

Tauschen Sie vor Ort die Personalien und Versicherungsdaten aus – unterschreiben Sie auf keinen Fall irgendein Schuldeingeständnis

Beachten Sie hier Ihre interne Car Police sowie unsere AVB im Miet- bzw. AGB im Leasingbereich.

Der Nutzer / Kunde ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten nach deren Beendigung zu kontrollieren und etwaige erkennbare Mängel gegenüber der Werkstatt zu rügen sowie Beseitigung zu verlangen. Im Streitfall ist der Nutzer / Kunde verpflichtet, den Halter unverzüglich schriftlich zu unterrichten.