akf mobility – Vorwerk Gruppe

FAQ für
Schäden

Online-Schadenservice

Schadenereignisse sind meistens mit Ärger verbunden. Damit wir Ihnen schnelle und fachmännische Unterstützung bieten können und zur Sicherung der Ansprüche Ihres Arbeitgebers, ist die gute Dokumentation des Schadens und des Unfallhergangs unumgänglich – dafür benötigen wir ein paar Informationen von Ihnen.

Sie haben Fragen – diese beantworten wir Ihnen hier:

Füllen Sie die Online Schadenmeldung vollständig und gewissenhaft aus und folgen den dortigen Anweisungen. Vorab können Sie uns den Schaden auch telefonisch melden – vor allem bei einem nicht fahrbereitem Fahrzeug.

Jede Beschädigung, egal ob von Ihnen oder jemand anderen verursacht, muss uns innerhalb von 24 Stunden telefonisch und schriftlich anhand einer Schadenmeldung innerhalb von 5 Werktagen gemeldet werden.

Grundsätzlich ist eine Schadenabwicklung unter Berücksichtigung des jeweiligen Selbstbehaltes über die Vollkaskoversicherung möglich. Zwingende Voraussetzung ist aber eine entsprechende Schadenmeldung.

Bearbeiten Sie bitte unsere Online Schadenmeldung bis zum Ende und dann können Sie selbstständig einen Termin bei einem Glaspartner vereinbaren.

Zeigen Sie dort bitte nur Ihre Service-Card vor, damit der jeweilige Glaspartner alles Weitere veranlasst.

Unsere Glaspartner finden Sie hier.

Im Falle der Schadenabwicklung durch die akf-Mobility, leiten Sie uns dieses Schreiben per Mail an my-schaden@akf.de weiter, wir kümmern uns drum.

Grundsätzlich immer, besonders bei Personenschäden oder unklaren Unfallsituationen, da Sie als Nutzer oftmals nicht der Halter des Fahrzeuges sind.

Melden Sie sich einfach unter unserer 24 Std. Hotline Nummer: +49 202 25727 4215 – hier helfen wir Ihnen gerne weiter.

Grundsätzlich halten wir Sie Mobil im Schadenfall – allerdings ist dieses im Kaskofall kein Bestandteil der Versicherungsleistung.

Bitte beachten Sie, dass Sie im Schadenfall generell zur Schadenminderung verpflichtet sind. Ist bei fremdverschuldeten Unfällen ein Mietfahrzeug erforderlich, sollte das Mietfahrzeug eine Klasse niedriger als Ihr jetziges Fahrzeug und nur für die Dauer der Reparatur angemietet werden. Unterschreiben Sie grundsätzlich keine Abtretungserklärung oder Kostenübernahmebestätigung.

Ist die Schadenabwicklung vereinbart, erfolgt die Versicherungsmeldung durch die akf-Mobility

Ist die Schadenabwicklung nicht vereinbart, melden Sie den Schaden vorsichtshalber bei Ihrer Versicherung

Tauschen Sie vor Ort die Personalien und Versicherungsdaten aus – unterschreiben Sie auf keinen Fall irgendein Schuldeingeständnis

Beachten Sie hier Ihre interne Car Police sowie unsere AVB im Miet- bzw. ALB im Leasingbereich.

Der Nutzer / Kunde ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten nach deren Beendigung zu kontrollieren und etwaige erkennbare Mängel gegenüber der Werkstatt zu rügen sowie Beseitigung zu verlangen. Im Streitfall ist der Nutzer / Kunde verpflichtet, den Halter unverzüglich schriftlich zu unterrichten.